Wir über uns

Der S Broker ist ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Unsere Kunden profitieren von der Erfahrung und dem Know-how der Sparkassenorganisation, einem der größten Finanzdienstleister Deutschlands.

Mit einer hohen Wertpapierkompetenz und einem breiten, unabhängigen Online-Angebot unterstützen wir Sie darin, eigenverantwortlich Ihre Wertpapiergeschäfte in die Hand zu nehmen. Der S Broker ist eine Handelsplattform, die einfach zu verstehen und zu bedienen, sowie problemlos in der Abwicklung ist. Anders gesagt: "Einfach handeln" - das können Sie bei uns wörtlich nehmen. Wir legen Wert auf eine übersichtliche Gliederung aller Funktionen und eine intuitive Bedienbarkeit. Geld anlegen soll auch Spaß machen.

Ohne Informationen sind Chancen und Risiken einer Anlage nur schwer zu kalkulieren. Darum stehen Ihnen bei uns viele Hintergrundberichte, Analysen, etc. zur Verfügung. Dabei profitieren Sie auch von unseren Partnerschaften mit führenden Informationsanbietern, etwa Interactive Data Managed Solutions AG, Financial Webworks GmbH und ComStock, Inc..

Der S Broker ist dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Das System schützt Einlagen der angeschlossenen Institute. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt.

Zum 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr seit den 1970er-Jahren bestehendes Sicherungssystem nach diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Hierbei hat sich die Sparkassen-Finanzgruppe dazu entschlossen, das bewährte Prinzip der Institutssicherung für alle angeschlossenen Institute fortzusetzen. So werden auch künftig die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt und ein Einlagensicherungsfall vermieden. Seit seiner Gründung arbeitet dieses System erfolgreich: Bis heute ist bei keinem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe eine Insolvenz eingetreten.

Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Diese Sicherungseinrichtungen sind zu einem Sicherungssystem zusammengeschlossen, welches als Einlagensicherungssystem nach § 43 EinSiG amtlich anerkannt ist. Rechtsträger des Einlagensicherungssystems ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e. V. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem.

 

Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter: Rufen Sie uns einfach kostenlos an: 0611 2044-1912, oder schicken Sie uns eine E-Mail an: [email protected].