
US-Quellensteuer nach Se.871 (m) IRC
Erweiterung der bestehenden Regelungen zur US-Quellensteuer nach Sec. 871(m) IRC
Die US Steuerbehörde (IRS) hat mit Wirkung zum 01.01.2017
die bestehenden Regelungen zur US-Quellensteuer erweitert.
Zukünftig fällt US-Quellensteuer auch auf
„dividendenähnliche“ Erträge aus derivativen
Finanzinstrumenten mit einer US-Aktie als Basiswert an.
Was
bedeutet das für Sie?
Derzeit ist der Handel mit solchen Papieren der
Emittenten BNP Paribas, Citi, Goldman Sachs, HSBC, HVB,
Société Générale und Vontobel möglich. Weitere Emittenten
werden in Zukunft noch folgen.
Bei allen anderen Emittenten können Sie
bestimmte derivative Finanzinstrumente auf US-Aktien vorerst
beim S Broker nicht erwerben. Des Weiteren ist ein
Depotübertrag betroffener Wertpapiere zum S Broker nicht
möglich.
Betroffen sind nach aktueller Regelung
Wertpapiere
- deren Wertentwicklung an die Wertentwicklung von US-Aktien mit einem Delta von 1 gekoppelt ist
- die ab dem 01.01.2017 emittiert bzw. abgeschlossen werden
- ggf. können auch Wertpapiere betroffen sein, die bereits vor 2017 emittiert wurden, wenn eine wesentliche Veränderung in der Produktstruktur nach dem 1. Januar 2017 vorgenommen wird
Somit handelt es sich z.B. um folgende Produktkategorien:
- Knock-Out Produkte
- Faktorzertifikate
- Index- / Partizipationszertifikate mit Ausnahme von qualifizierten Indizes, wie z. B. Dow Jones
- Outperformance- / Sprintzertifikate