FATCA

Wichtige Informationen zum internationalen Steuerdaten-Austausch

AEOI und FATCA – was heißt das?
AEOI (Automatic Exchange of Information) ist eine multilaterale Vereinbarung vieler Staaten. Ziel ist der automatisierte Austausch von Finanzinformationen über Personen oder Firmen, die in den Unterzeichnerländern steuerpflichtig sind.

Der Common Reporting Standard (CRS) ist Teil des automatischen Austauschs von (Steuer-)Informationen (AEOI) und wurde von der OECD entwickelt.

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) regelt das Auskunftsverfahren über Konto- und Depotinhaber mit Steuerpflicht in den USA. Da die USA nicht zu den AEOI-Unterzeichnern gehören, gelten beide Abkommen parallel.

Was bedeuten die Abkommen für Sie?
Als Ihr depotführendes Institut müssen wir prüfen, ob Sie als Depotinhaber steuerpflichtig in den USA oder einem der AEOI-Partnerländer (außerhalb Deutschlands) sind. Wenn das der Fall ist, sind wir – wie alle deutschen Finanzinstitute – verpflichtet, Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt informiert dann an die Finanzbehörden im jeweiligen Land.

Seit wann gelten die AEOI- und FATCA-Verpflichtungen?
Die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen von AEOI bestehen seit dem 1. Januar 2016. Für FATCA gelten die Regelungen seit dem 1. Juli 2014.

Wann sind Sie als Kontoinhaber betroffen? (Die nachfolgenden Ausführungen sind Beispiele)

  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem AEOI-Partnerland außerhalb Deutschlands haben.
  • Wenn Sie sich länger in einem AEOI-Partnerland außerhalb Deutschlands aufhalten und Sie dort somit steuerlich ansässig sind.
  • Wenn Sie Staatsangehöriger der USA (auch doppelte Staatsbürgerschaft) sind.
  • Wenn der Sitz Ihres Unternehmens in einem AEOI-Partnerland (außerhalb Deutschlands) oder in den USA liegt bzw. das Unternehmen nach US-amerikanischen Recht gegründet wurde.
  • Als Unternehmen, dessen Erträge überwiegend aus Finanzanlagen stammen und das von Personen beherrscht wird, die in den USA oder einem anderen AEOI-Partnerland als Deutschland steuerlich ansässig sind.

Welche Finanzgeschäfte müssen gemeldet werden?
Alle Einlagen- und Depotkonten mit positiven Salden.

Welche Informationen werden weitergegeben?
Bei betroffenen Konten müssen wir jährlich folgende Informationen an das BZSt melden:

  • Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer / TIN (wenn im Ansässigkeitsstaat vorhanden) des Inhabers
  • Kontonummer und Kontosaldo/-wert zum Jahresultimo
  • Bruttozinsen und –dividenden
  • ab 2017 auch Bruttoveräußerungserlöse (d. h. Verkauf oder Rückführung bestimmter Vermögenswerte) bei Depotkonten

Wie erkennen wir betroffene Konten oder Depots?
Bei der Neueröffnung eines Depots befindet sich in den Depoteröffnungsunterlagen eine vereinfachte Selbstauskunft auf dieser Sie Ihren Status in Bezug auf AEOI und FATCA abgeben. Nur im Falle von Rückfragen senden wir Ihnen eine erweiterte Selbstauskunft zu um Ihren Status genauer bestimmen zu können.
Bestehende Finanzkonten prüfen wir anhand bestimmter Merkmale, wie z. B. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Versandadressen, Telefonnummern, Vollmachten oder Daueraufträge auf Konten im Ausland. Bei Hinweisen auf eine steuerliche Ansässigkeit in den USA oder einem anderen AEOI-Partnerland als Deutschland bitten wir unsere Kunden um die Abgabe einer erweiterten Selbstauskunft, um ihre steuerliche Ansässigkeit im Ausland zu bestätigen oder zu widerlegen.

Wie funktioniert die erweiterte Selbstauskunft?
Als Depotinhaber erklären Sie in einem standardisierten, persönlich unterschriebenen Formular, ob Sie in den USA oder einem AEOI-Partnerstaat steuerpflichtig sind. Wenn in dem betreffenden AEOI-Partnerstaat eine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) vergeben wird, geben Sie diese bitte mit an.

Wie lange ist die Selbstauskunft gültig?
Die Selbstauskunft ist unbefristet gültig, wenn sich Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht verändert. Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer steuerlichen Ansässigkeit zeitnah mit.

> Weitere Informationen des BZSt zu AEOI

> Weitere Informationen des BZSt zu FATCA

 

Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen auch gerne unsere Kunden-Hotline unter 0611 2044-1911.