Änderungen durch MiFID II ab 03.01.2018
Was ist MiFID II?
Zum 03.01.2018 treten mit MiFID II, einer Weiterentwicklung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) von 2007, und der PRIIPs-Verordnung, einem EU-weiten Standard für Produktinformationen, 2 neue Regelungen in Kraft. Sie sind die Reaktion des europäischen Gesetzgebers auf die Finanzmarktkrise und setzen hohe Standards für den Schutz der Anleger. Dies gilt insbesondere für folgende Themen:
- Erhalt und Gewährung von Provisionen bzw. Zuwendungen
- Gestaltung und Überwachung von Finanzprodukten
- Kostentransparenz und Informationspflichten
- Überprüfung der Geeignetheit von Finanzprodukten für den jeweiligen Anleger (Zielmarkt)
Hinzu kommen Themen, die den Handel mit Finanzinstrumenten an und auf den Märkten regulieren und dabei vor allem Melde- und Transparenzpflichten betreffen.
Vor diesem Hintergrund wurde auch der Orderprozess beim S Broker an die neuen Anforderungen angepasst. In den folgenden Fragen und Antworten erläutern wir Ihnen alle Neuerungen.
Orderprozess
Was ändert sich bei einer Online-Order?
Im Rahmen der Ordererfassung werden zukünftig im Hintergrund folgende Prüfungen stattfinden:
- Besteht ein Vertriebsverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?
- Entspricht Ihr Anleger-Profil dem vorgegebenen Zielmarkt für dieses Produkt?
- Handelt es sich um ein verpacktes Wertpapier (PRIIPs)?
Je nach Ergebnis der Prüfung werden Ihnen bestimmte Hinweise angezeigt, die Sie bestätigen müssen, um mit dem Orderprozess fortzufahren. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu den voraussichtlichen Entgelten für die Transaktion sowie Informationen zum Einfluss der Entgelte auf die Rendite in Bezug zur Haltedauer.
Welche Hinweistexte werden wann und wo angezeigt?
Haben Sie die ISIN, den Börsenplatz sowie die Stückzahl in die Ordermaske eingetragen und auf „Kauf“ geklickt, finden im Hintergrund diverse Prüfungen statt.
1. Produktintervention
Sollte es sich bei dem gewählten Produkt um ein Produkt handeln, das von der BaFin mit einem Vertriebsverbot belegt wurde, darf es nicht gekauft oder gezeichnet werden. In diesem Fall erhalten Sie den Hinweis, dass der Orderprozess nicht fortgeführt werden kann.
2. Zielmarktabgleich
Setzt der Produkthersteller bestimmte Kenntnisse und Erfahrungen für sein Produkt voraus (Zielmarkt) und besitzen Sie keine oder nicht ausreichende Kenntnisse in und Erfahrungen mit diesem Produkt, werden Sie mit einem entsprechenden Hinweis darauf aufmerksam gemacht.
Beispiel: Sie möchten einen Optionsschein handeln. Der Emittent hat für dieses Produkt umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen festgelegt, festgehalten in den Zielmarktdaten zum Produkt in der Kategorie „Kenntnisse und Erfahrungen“. Sie haben beim S Broker bisher noch nie Optionsscheine gehandelt und auch in der Depoteröffnung keine entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen angegeben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie keine Kenntnisse in und Erfahrungen mit dieser Produktart haben.
Sie erhalten daher den Hinweis, dass das Papier zum Handeln umfangreiche Kenntnisse erfordert. Weil es sich auch um eine Gattung handelt, die besonderes risikoreich ist, wird zusätzlich darauf verwiesen, dass Sie ggf. einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals erleiden können.
Bestätigen Sie, dass Sie den Hinweis zur Kenntnis genommen haben, können Sie mit der Order fortfahren. Durch den Kauf erwerben Sie nun entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen, sodass dieser Hinweis beim nächsten Mal ggf. nicht mehr erscheint.
Eine Zielmarktprüfung kann auch einen Handelsabbruch zur Folge haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie ein Wertpapier handeln möchten, das sich z. B. nur an professionelle Kunden richtet oder nur mit Beratung vertrieben werden darf.
3. Basisinformationsblatt für ein PRIIP
Handelt es sich bei dem Produkt um ein verpacktes Wertpapier (PRIIP), wie z. B. Derivate und Zertifikate, erhalten Sie einen Hinweis zu den Verkaufsunterlagen. Dort bestätigen Sie, dass Sie das Basisinformationsblatt erhalten haben und auf die papierhafte Zustellung verzichten. Das eigentliche Dokument können Sie über den hinterlegten Link aufrufen. Nach dem Kauf finden Sie es in Ihrem Orderbuch.
Wo kann ich die Zielmarktdaten des Produkts nachlesen?
Sobald Sie ein Produkt mit seiner ISIN auswählen, werden die Produktdaten angezeigt. Neu ist nun der Reiter „Zielmarkt“, wo der vom Produkthersteller definierte Zielmarkt angezeigt wird:
Wie werde ich über die Kostendetails informiert?
Bevor Sie die Order kostenpflichtig aufgeben, wird Ihnen das voraussichtlich anfallende Entgelt angezeigt. Daneben finden Sie den Link zum detaillierten Kostenausweis. Dieses PDF können Sie anschließend herunterladen. Beim Speichern der Order wird der Kostenausweis automatisch in Ihrer Postbox unter der Dokumentenart „Kostendetails“ abgelegt.
Was ändert sich bei einer telefonischen Order?
Ähnlich wie im Online-Banking müssen wir Sie auch beim Telefonhandel über entsprechende Hinweisen informieren, weil wir von Ihnen explizit das Einverständnis benötigen, trotz dieser Hinweise mit der Order fortfahren zu dürfen. Die Hinweise beziehen sich – wie im Online-Banking auch – auf folgende Themen:
- PRIIPs
- Produktintervention und Zielmarktabgleich
- Kostenausweis
Das Basisinformationsblatt (als Link) sowie der Kostenausweis (PDF) werden dann in Ihre Postbox eingestellt.
Kostentransparenz, Zuwendungen und Informationspflichten
Wie wird über Kosten, Provisionen bzw. Zuwendungen informiert?
Im Rahmen von MiFID II sind dem Kunden alle Kosten inkl. Zuwendungen und ggf. Provision, die im Rahmen einer Transaktion anfallen, transparent darzustellen. Das soll sowohl vor dem Geschäftsabschluss (ex ante) als auch im Rahmen des jährlichen Kostenausweises erfolgen.
Wie erfolgt die Information vor Geschäftsabschluss?
Der S Broker informiert Sie vor einer Investitionsentscheidung (d. h. bei Kauf, Zeichnung, Verkauf, Sparplänen und Auszahlplänen) über die für Sie anfallenden Kosten und ggf. Ausgabeaufschläge der Transaktion sowie die Zuwendungen, die der S Broker in diesem Rahmen von Vertriebspartnern erhält. Diesen sogenannten Kostenausweis finden Sie über dem Kauf- bzw. Verkaufsbutton in der Ordermaske. Beim Speichern der Order wird der Kostenausweis in Ihre elektronische Postbox eingestellt.
Welche Kosten werden im Kostenausweis ausgewiesen?
Die Kosten werden unterteilt in die Hauptkategorien Einstiegskosten, laufende Kosten und Ausstiegskosten. Diese Kategorien werden weiter unterteilt in:
- Dienstleistungskosten (Orderprovision, Handelsplatzentgelt, fremde Spesen, Depotgebühren usw.)
- Produktkosten (Ausgabeaufschlag, Verwaltungsgebühr, Performance Fee usw.)
- Eventuell Fremdwährungskosten (Kosten für Währungsumrechnungen)
- Zuwendungen, die der S Broker oder Ihre Sparkasse ggf. erhalten
Wie wird die angenommene Haltedauer für die Kosten ermittelt?
Bei endfälligen Wertpapieren ist dies die Zeit bis zur Endfälligkeit des Wertpapiers, maximal 10 Jahre. Bei nicht endfälligen Wertpapieren wird die Zielmarktkategorie „Anlagehorizont“ ausgewertet. Ist der Anlagehorizont mit „kurzfristig“ angegeben, werden 3 Jahre angenommen, bei mittelfristig 5 Jahre und bei langfristig 10 Jahre. Wurden keine Angaben gemacht, beträgt die angenommene Haltedauer 5 Jahre.
Wie wirkt sich die angenommene Haltedauer aus?
Die Angabe der Kosten und Zuwendungen werden für die gesamte angenommene Haltedauer kalkuliert. Das heißt, bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren werden die jährlichen laufenden Kosten fünfmal berücksichtigt.
Wie berechnen sich die Ausstiegskosten?
Bei endfälligen Wertpapieren fallen keine Ausstiegskosten an. Bei Fonds, die über die Fondsgesellschaft erworben wurden, erfolgt i. d. R. die Rücknahme durch die Fondsgesellschaft ebenfalls kostenfrei.
Bei börsengehandelten Wertpapieren ohne Endfälligkeit entsprechen die Ausstiegskosten im Normalfall den Einstiegskosten. Das heißt, es wird vom gleichen Kursvolumen und unveränderten Entgelten ausgegangen.
Wie erfolgt die Information nach Geschäftsabschluss?
Nach Kaufabschluss erhalten Sie wie bisher eine finale Wertpapierabrechnung in Ihre elektronische Postbox eingestellt. Zusätzlich erhalten Sie einmal jährlich einen detaillierten Bericht über alle tatsächlich angefallenen Kosten und gezahlten Zuwendungen.
Was ist ein Verlustschwellen-Reporting?
Da es sich bei Hebelprodukten wie z. B. Optionsscheinen um Wertpapiere mit höherem Risiko handelt, erhalten Sie zukünftig eine Information, wenn der Ausgangswert des betreffenden Wertpapiers um 10 Prozent fällt sowie anschließend bei jedem weiteren Wertverlust in 10-Prozent-Schritten. Dieses Verlustschwellen-Reporting wird in Ihre elektronische Postbox eingestellt.
Wo und wann werden die Top 5 der Ausführungsplätze veröffentlicht?
Im Rahmen unserer Informationsverpflichtungen werden wir auf unserer Website regelmäßig die Top 5 der Handelsplätze veröffentlichen, spätestens zum 30.04. des darauffolgenden Kalenderjahres.
Ändern sich die Kosten für eine Order bzw. die Depotführung?
Die Preise des S Brokers für Wertpapiertransaktionen und Depotverwaltung bleiben trotz des erhöhten Aufwands unverändert günstig.
Zielmarktbestimmung
Was ist und wie erfolgt eine Zielmarktbestimmung?
Zukünftig müssen Produkthersteller für jedes Finanzinstrument einen sogenannten Zielmarkt definieren. Beim Zielmarkt handelt es sich um eine Kundengruppe, für die das Produkt konzipiert wurde. Definiert wird der Zielmarkt unter anderem über die Kundenkategorie, die geforderten Kenntnisse und Erfahrungen, die Anlageziele und Haltedauer des Produkts. Der S Broker hat wiederum die Pflicht, vor dem Kauf sicherzustellen, dass die Produkte mit den Bedürfnissen, Merkmalen und Zielsetzungen der Kunden übereinstimmen. Dies erfolgt im Orderprozess.
Wie wird das Zielmarktkonzept beim S Broker umgesetzt?
Beim Erwerb eines Finanzinstruments prüft der S Broker, ob das von Ihnen gewählte Produkt für Sie geeignet ist. Die Prüfung erfolgt anhand Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen. Kommt es zu einer Abweichung, d. h. entsprechen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen nicht den Vorgaben des Produktherstellers, wird Ihnen ein Risikohinweis angezeigt, der Sie darauf hinweist, dass das Produkt nicht Ihren bei uns hinterlegten Bedürfnissen, Merkmalen und Kenntnissen entspricht. Der Risikohinweis enthält einen Link zu den Zielmarktdaten des Produkts, sodass Sie die Möglichkeit haben, die Abweichung zu prüfen. Um mit der Order fortfahren zu können, müssen Sie bestätigen, dass Sie den Risikohinweis zur Kenntnis genommen haben.
Wie oft werden die Risikohinweise angezeigt?
Bei Produkten, die sog. Basis- oder erweiterte Kenntnisse erfordern, wird der Hinweis nur einmal angezeigt. Der S Broker wertet den Kauf als eine Hochstufung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, sodass beim nächsten Mal der Hinweis nicht mehr erscheint. Umfangreiche oder spezielle Kenntnisse setzen jedoch voraus, dass in der relevanten Anlageform 10-mal ein Produkt gehandelt wurde, bevor der Kunde über entsprechende Kenntnisse verfügt. Da der S Broker davon ausgeht, dass der Kunde die entsprechende Erfahrung in solchen Produkten auch woanders sammeln kann, haben Sie die Möglichkeit, uns zu bestätigen, dass Sie die geforderten 10 Käufe bereits ausgeführt haben. In diesem Fall wird der Hinweis beim nächsten Kauf nicht erneut angezeigt.
Wie werden meine Kenntnisse und Erfahrungen ermittelt?
Es werden zum einen die Angaben aus den Angaben nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verwendet und zum anderen selbst aufgegebene und ausgeführte Transaktionen berücksichtigt. Wenn Sie mindestens mit einer Anlageform Erfahrung haben, besitzen Sie mindestens Basiskenntnisse in allen Anlageformen. In der Anlageform mit praktischer Erfahrung von weniger als 3 Jahren oder maximal 10 Trades ordnen wir Ihnen automatisch erweiterte Kenntnisse zu. Wenn Sie in einer Anlageform Kenntnisse von mehr als 3 Jahren oder mehr als 10 Trades bestätigt haben oder seit dem 01.01.2015 mehr als 10 Trades ausgeführt haben, besitzen Sie umfangreiche und spezielle Kenntnisse.
Wann führt eine Abweichung dazu, dass die Order nicht ausgeführt werden darf?
Beim S Broker sind alle Kunden als Privatkunden eingestuft. Sollten Sie ein Produkt wählen, das nur für professionelle Kunden und/oder geeignete Gegenparteien gedacht ist, können Sie die Order nicht aufgeben. Das wird durch einen entsprechenden Hinweis angezeigt. Ähnlich verhält es sich mit Produkten, die nur mit Beratung vertrieben werden dürfen.
Basisinformationsblätter
Bei welchen Produkten erhalte ich ein Basisinformationsblatt?
Bei bestimmten komplexeren Wertpapieren, in der Regel bei strukturierten Finanzprodukten und Derivaten (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, sog. PRIIPs), ist es zukünftig Pflicht, vor dem Kaufabschluss ein Basisinformationsblatt zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung des Basisinformationsblatts ist bei diesen Produkten eine zwingende Voraussetzung für die Ordererteilung. Fehlt es, kann die Order nicht aufgegeben werden.
Warum bekomme ich Basisinformationsblätter?
Die Basisinformationsblätter (Key Information Document, kurz KID) enthalten die wichtigsten Merkmale zu den jeweiligen Produkten und stellen somit eine Grundlage zur EU-weiten Vergleichbarkeit der Anlageformen in Bezug auf Chancen, Risiken und Kosten dar.
Wo finde ich die neuen Basisinformationsblätter?
Die Basisinformationsblätter können Sie in Ihrem persönlichen Transaktionsbereich abrufen und herunterladen, nachdem Sie in der Ordermaske ein entsprechendes Produkt ausgewählt haben. Danach werden sie in Ihrem Orderbuch gespeichert. Alternativ erhalten Sie die Informationen auch auf der Homepage des Emittenten oder telefonisch über unsere Kunden-Hotline. Bei einer telefonischen Order wird Ihnen im Orderprozess das Schreiben mit dem Link zum Basisinformationsblatt in Ihre elektronische Postbox eingestellt.
Aufzeichnung der Kommunikation
Wie erfolgt die Aufzeichnung von Telefonaten und elektronischer Kommunikation?
Telefonate und elektronische Kommunikation (z. B. E-Mails oder Faxe) zu Wertpapierorders werden künftig 5 bis maximal 7 Jahre gespeichert. Während dieses Zeitraums stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie der Aufzeichnungen in Ihrer elektronischen Postbox zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür an unsere Kunden-Hotline.
Meldung von Wertpapiertransaktionen
Welche Daten werden bei einer Wertpapiertransaktion gemeldet?
Gemäß der EU-Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) haben Wertpapierfirmen ab dem 03.01.2018 die vollständigen und zutreffenden Einzelheiten von Geschäften mit Finanzinstrumenten spätestens am Ende des folgenden Arbeitstags an die zuständigen Behörden zu melden.
Wie werden die Entscheider identifiziert?
Für diese Meldung müssen die Entscheider der Transaktionen eindeutig gekennzeichnet sein. Dies geschieht bei Privatkunden durch die Übermittlung eines eindeutigen nationalen Kennzeichens. In Deutschland und einigen anderen Ländern ist dies die sog. CONCAT (zusammengesetzt aus Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Land Ihrer Staatsangehörigkeit). Die CONCAT ermittelt der S Broker automatisch. Andere nationale Kennungen, wie Steuernummer o. Ä. wurden im Rahmen eines Outbound-Prozesses Mitte 2017 von Ihnen angefordert.
Von Firmen benötigen wir den sogenannten LEI-Code (Legal Entity Identifier). Diesen müssen die Firmen rechtzeitig (kostenpflichtig) beantragen.
Ohne die geforderten Identifizierungsdaten kann eine Depoteröffnung nicht fertiggestellt werden und bei Bestanddepots können ab dem 03.01.2018 keine Wertpapiertransaktionen mehr ausgeführt werden.
Beschwerdemanagement-Grundsätze
Was regeln die Beschwerdemanagement-Grundsätze?
Ziel des Beschwerdemanagements und der Beschwerdemanagement-Grundsätze ist es, Kundenbeschwerden angemessen und so schnell wie möglich zu bearbeiten. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir die Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.
Wo finde ich die Beschwerdemanagement-Grundsätze des S Brokers?
Für die Bearbeitung von Beschwerden gelten verbindliche Beschwerdemanagement-Grundsätze, die wir auf der Website des S Brokers veröffentlichen.