Verlustverrechnung bei CFD-Geschäften
Wir möchten Sie über wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung informieren, die am 6. Dezember 2024 durch das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft getreten sind. Konkret geht es um die Verlustverrechnung bei Termingeschäften, zu denen auch CFD-Produkte zählen.
Seit dem 6. Dezember 2024 ist die Verlustverrechnung bei Termingeschäften uneingeschränkt möglich. Dies bedeutet, dass Verluste aus CFD-Geschäften vollständig steuerlich geltend gemacht werden können. Die technische Umsetzung dieser Änderungen erfolgt durch unsere Partnerbank, die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank). Wir sind auf deren Umsetzung angewiesen und können die technische Änderungen daher aktuell noch nicht anbieten. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verluste über Ihre Steuererklärung geltend zu machen. Die dafür erforderlichen Daten entnehmen Sie bitte Ihrer Erträgnisaufstellung.
Sobald uns hier neue Erkenntnisse vorliegen erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung mit allen relevanten Informationen.
Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und halten Sie über den Fortschritt der Umsetzung auf dem Laufenden.