Informationen zur nationalen Kennung

Seit dem 03.01.2018 müssen alle Wertpapierdienstleister den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere ihrer Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) melden. Privatkunden müssen als Teil dieser Meldung mit einer persönlichen nationalen Kennung identifiziert werden. Ohne diese Kennung kann der S Broker keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr für Sie ausführen.

Was ist der Hintergrund für die Meldepflicht?

Im Zuge der Finanzmarktregulierung hat die EU neue Richtlinien und Verordnungen beschlossen, die verschärfte Meldepflichten für europäische Banken mit sich bringen. Ziel ist es, das Meldewesen innerhalb Europas zu vereinheitlichen und die Transparenz an den Finanzmärkten zu erhöhen.

Was ist mit der nationalen Kennung gemeint?

Jedes Land des Europäischen Wirtschaftsraums hat eine nationale Kennung definiert, mit der seine Staatsbürger gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde eindeutig identifiziert werden können. Diese nationale Kennung kann je Land unterschiedlich sein. Wie Ihre persönliche nationale Kennung lautet, ist daher von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Viele Staaten haben die nationale Passnummer oder eine Steuernummer als nationale Kennung festgelegt. Deutschland hat sich, wie viele andere europäische Staaten auch, für ein Verfahren entschieden, in dem die Identifikation anhand des Geburtsdatums sowie des Vor- und Nachnamens erfolgt.

Warum muss die nationale Kennung für die Meldung verwendet werden?

Auf europäischer Ebene wurde die nationale Kennung als eindeutiges Identifizierungsmerkmal für die Meldung festgelegt. Dabei stand es den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums frei, zu wählen, welche Art der Kennung für die Staatsbürger ihres Landes anzuwenden ist.

Warum ist die Angabe aller Staatsangehörigkeiten erforderlich?

Das Land der Staatsangehörigkeit gibt vor, welche nationale Kennung zur Meldung herangezogen werden soll. Besitzt eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten, wird nur eine davon für die Meldung verwendet. Welche das sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab (u.a. ob es sich um ein Land im Europäischen Wirtschaftsraum handelt oder nicht). Aus diesem Grund benötigt der S Broker die Angabe all Ihrer Staatsangehörigkeiten, um eine korrekte Meldung abzugeben.

Welche nationale Kennung muss ich angeben?

Jedes Land hat definiert, welche nationale Kennung zur Identifikation verwendet werden muss. Eine Übersicht finden Sie hier.

Deutsche Staatsbürger müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen, da ihre Kennung sich aus den uns schon vorliegenden Daten Vorname(n), Name und Geburtsdatum ergibt. Das Gleiche gilt auch für Länder wie Luxemburg oder Österreich.

Im Fall einer deutschen und einer weiteren Staatsbürgerschaft benötigen wir die nationale Kennung für die weitere Staatsbürgerschaft.

Bei Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, ist die Angabe der nationalen Passnummer erforderlich.

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, teilen Sie uns bitte zu jeder Ihrer Staatsangehörigkeiten Ihre jeweilige nationale Kennung mit.

Beispiele:

Staatsbürgerschaft 1: Deutschland

Staatsbürgerschaft 2: Belgien

Benötigte nationale Kennung:

Benötigte nationale Kennung:

Keine Angabe erforderlich

Belgische nationale Nummer (Numéro de registre national – Rijksregisternummer)

 

 

Staatsbürgerschaft 1: Deutschland

Staatsbürgerschaft 2: Türkei

Benötigte nationale Kennung:

Benötigte nationale Kennung:

Keine Angabe erforderlich

Nationale Passnummer (No. Passport)

 

 

Staatsbürgerschaft 1: Italien

Staatsbürgerschaft 2: Türkei

Benötigte nationale Kennung:

Benötigte nationale Kennung:

Steuernummer (Codice fiscale)

Nationale Passnummer (No. Passport)

 

Muss ich einen Nachweis der jeweiligen nationalen Kennung schicken?

Es ist ausreichend, die Auskunft über Ihre Staatsangehörigkeiten und die dazugehörenden nationalen Kennungen mit dem Formular 11 „Auskunft zur Staatsangehörigkeit“ zu erteilen.

Ich war nie im Besitz der geforderten nationalen Kennung. Kann ich trotzdem ein Depot eröffnen bzw. weiterführen?

Sollten Sie Ihre nationale Kennung von dem Land, dessen Staatsbürger Sie sind, nie erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Einige EU-Länder lassen die Möglichkeit zu, ihre Staatsbürger mit einer alternativen Kennung zu identifizieren. Wir prüfen dann gerne, ob es für Sie diese Möglichkeit gibt.
Falls das Land keine alternative Kennung vorsieht, können Sie Ihre nationale Kennung noch beantragen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).

Wer ist von dieser Vorschrift betroffen?

Der S Broker ist verpflichtet, bei allen Personen, die eine Anlageentscheidung treffen können, die nationale Kennung zu erfragen. Das betrifft somit Depotinhaber sowie Bevollmächtigte.

Firmenkunden sind in der Regel von dieser Vorschrift ausgenommen, weil sie mit dem Legal Entity Identifier (LEI-Code) gemeldet werden müssen. Sollte jedoch eine Firma einem Dritten, der nicht bei ihr beschäftigt ist, eine Vollmacht für Wertpapiergeschäfte erteilt haben, ist diese Person ebenfalls wie hier beschrieben zu identifizieren.