Wichtige Informationen zur Verlustverrechnung bei CFD-Geschäften
Wir möchten Sie über wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung informieren, die am 6. Dezember 2024 durch das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft getreten sind. Konkret geht es um die Verlustverrechnung bei Termingeschäften, zu denen auch CFD-Produkte zählen.
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte aufgehoben. Dies bedeutet, dass Verluste aus CFD-Geschäften wieder vollständig steuerlich geltend gemacht werden können. Bisher galt hier eine Obergrenze von 20.000 Euro.
Die technische Umsetzung dieser Änderungen erfolgt durch unsere Partnerbank, die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank), voraussichtlich zum 01.01.2026. Wir sind auf deren Umsetzung angewiesen und können daher die neue Regelung zur Verlustverrechnung über die Systeme unserer Bank aktuell noch nicht anbieten.
Bis zur technischen Umsetzung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verluste über Ihre Steuererklärung geltend zu machen. Die dafür erforderlichen Daten entnehmen Sie bitte Ihrer Jahressteuerbescheinigung.
Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und halten Sie über den Fortschritt der Umsetzung auf dem Laufenden.