Hinweis: Hauptversammlungstermine, die von Aktiengesellschaften veröffentlicht werden, können noch vorläufig sein. Sie gelten spätestens ab der Veröffentlichung im Bundesanzeiger als feststehend. Die Veröffentlichung findet in der Regel ca. fünf Wochen vor dem Hauptversammlungstermin statt. Bitte informieren Sie sich daher vor einer HV-Kartenbestellung bei der jeweiligen Aktiengesellschaft, ob der Hauptversammlungstermin bereits feststeht, da wir bei vorläufigen Terminen Ihre Bestellung nicht entgegen nehmen können.
Wir bitten Sie die gewünschten HV-Karten frühzeitig zu bestellen, spätestens bis 12:00 Uhr am Tag der Anmeldefrist. Bei späterer Bestellung kann die Bearbeitung und somit Zusendung der HV-Karten nicht mehr garantiert werden.
Inhaber von Namensaktien werden von den jeweiligen Gesellschaften persönlich zu ihren Hauptversammlungen eingeladen. Eine Bestellung von HV-Karten bei Namensaktien ist nicht möglich.