Fragen und Antworten zum Legal Entity Identifier (LEI-Code)
Seit dem 03.01.2018 muss der S Broker den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere seiner Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde melden. Firmenkunden müssen als Teil dieser Meldung mit dem sog. Legal Entity Identifier (LEI-Code) identifiziert werden. Ohne LEI-Code kann der S Broker keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr für seine Firmenkunden ausführen.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Legal Entitiy Identifier (LEI-Code). Weitergehende Fragen beantwortet Ihnen unser Kundenservice. Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Kontakt.
Was ist ein Legal Entity Identifier (LEI-Code)?
Ein Legal Entity Identifier (LEI-Code) ist eine global eindeutige Kennung für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt, die dazu dient, jeden Vertragspartner und jede Finanztransaktion weltweit eindeutig zu identifizieren und bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden zu erfüllen.
Wie ist ein LEI-Code aufgebaut?
Beim LEI-Code handelt es sich um eine 20-stellige alphanumerische Kombination (gemäß ISO-Standard 17442).
Warum wird der LEI-Code eingeführt?
Die fehlende Transparenz, z.B. im Derivatehandel, war eine der Ursachen für die weltweite Finanzkrise vor einigen Jahren. Im Gegensatz zu anderen Branchen existierte im Finanzmarkt kein einheitliches und weltweit gültiges System zur Identifizierung von Parteien in Finanzgeschäften. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung wurde deshalb zur Schaffung von mehr Transparenz bei Finanztransaktionen eine neue Identifikationsnummer für Teilnehmer an Finanztransaktionen eingeführt. Diese dient nun der eindeutigen Identifizierung juristischer Personen und anderer am Finanzmarkt tätiger Gebilde wie etwa Investmentfonds.
Welche Gesellschaftsformen müssen den LEI-Code angeben?
LEI-Code-fähig und damit LEI-Code-pflichtig sind alle Rechtsformen, die rechtlich oder wirtschaftlich verantwortlich für die Durchführung einer Finanztransaktion sind oder die nach der für sie maßgeblichen Rechtsordnung rechtsfähig sind. Nicht LEI-Code-fähig und somit nicht LEI-Code-pflichtig sind natürliche Personen und rechtlich unselbstständige Entitäten.
Wofür ist die LEI-Code- Angabe erforderlich?
Seit dem 03.01.2018 sind nach Art. 26 MiFIR alle Geschäfte in Finanzinstrumenten an die BaFin zu melden. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Identifizierung des Kunden mittels einheitlicher Identifikationsnummern. Im Fall von juristischen Personen ist es der LEI-CODE. Die Gesetzgebung schreibt dabei eindeutig vor, dass ohne den LEI-CODE keine melderelevanten Wertpapiergeschäfte ausgeführt werden dürfen. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch den Verkauf von Wertpapieren.
Wo wird ein LEI beantragt?
Der LEI-CODE kann bei den offiziellen Vergabestellen beantragt werden. In Deutschland sind dies z.B.
- WM Datenservice www.wm-leiportal.org
- Bundesanzeiger www.leireg.de
- GS1 Germany www.lei.direct
- EQS Group www.lei-manager.com
Eine Liste aller zertifizierten Vergabestellen finden Sie hier.
Wer kann einen LEI-Code beantragen?
Für den Beantragenden gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind entweder zum Zeitpunkt der Beantragung durch Ihre Funktion (z.B. Geschäftsführer, Prokurist) autorisiert, Ihr Unternehmen bzw. den von Ihrem Unternehmen kontrollierten Fonds zu vertreten und somit einen LEI-Code zu beantragen oder
- Sie wurden von einer vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist) durch eine Vollmacht autorisiert, einen LEI-Code zu beantragen.
Welche Unterlagen benötigt man für die Beantragung?
Angaben zur Registrierung
- Firmenname
- Handelsregisterdaten (wenn eingetragen)
- Adresse des juristischen Sitzes und die postalische Anschrift
- Ansprechpartner
Angaben zur Beantragung
- Registrierungsdaten
- Bankverbindung, falls Bezahlung per SEPA-Lastschrifteinzug gewünscht
Authentifizierungsnachweise
- Vollmacht für den genannten Ansprechpartner
- Handelsregisterauszug bzw. Gründungsdokument der Firma/Institution (oder ein entsprechendes ausländisches Dokument)
Wie viel kostet der LEI-Code?
Die Kosten für die Beantragung des LEI-CODE differieren leicht bei den unterschiedlichen Anbietern. Zurzeit liegen die Preise für die Erstbeantragung bei ca. 100 Euro. Neben den einmaligen Kosten für die Erstbeantragung fallen ab dem Folgejahr jährlich weitere Kosten für die erneute Prüfung an. Diese können Sie den Webseiten der jeweiligen Anbieter entnehmen.
Wann läuft der LEI-Code ab und wie wird er verlängert?
In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und wird jährlich nach Prüfung der Firmendaten durch die Vergabestelle von dieser verlängert. Mehr Informationen zu Vertragslaufzeiten, Verlängerung und Kündigungsfristen finden Sie auf den Webseiten der offiziellen Vergabestellen.
Kann auch ein abgelaufener LEI-Code angegeben werden?
Bei der erstmaligen Mitteilung des LEI-Codes (i.d.R. im Rahmen der Depoteröffnung) muss dieser aktuell und gültig sein. Da es sich um eine eindeutige Kennung handelt, die einmalig pro Unternehmen vergeben wird und sich nicht mehr verändert, wird die Aktualität des LEI-CODE im Laufe der Geschäftsbeziehung nicht mehr nachgehalten.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum LEI-Code?
Allgemeine Informationen zum LEI-Code erhalten Sie über die Webseite des LEI ROC
www.leiroc.org oder des GLEIF www.gleif.org.