Wir freuen uns, dass Sie Ihre Papiere auf Ihr S Broker Depot übertragen möchten. Der Depotübertrag zugunsten des S Broker Depots kann jederzeit erfolgen. Am einfachsten geht dies über den Online-Depotübertrags-Service. Mit der Nutzung dieses Services willigen Sie ein, dass Sie für einen schnellen und einfachen Depotübertrag an fino, den Abwicklungspartner des S Brokers, weitergeleitet werden.
Wir kümmern uns dann um den Übertrag der in Ihrem bisherigen Depot enthaltenen Wertpapiere, inklusive der Kündigung Ihres alten Depots, sofern dies gewünscht wird. Schon wenige Tage später können Sie wieder vollständig über Ihre Wertpapiere verfügen.
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass Sie den Depotwechsel-Service nicht nutzen können – z.B. bei einem Depotübertrag aus dem Ausland. Bitte melden Sie sich bei unserem Kundenservice, damit wir Ihnen in diesem Fall ein Formular für den Übertrag schicken können.
Für den Depotübertrag erhebt der S Broker kein Entgelt. Eventuell anfallende fremde Spesen müssen wir leider weiterbelasten. Sollte das übertragende Institut Gebühren aufgrund des Depotübertrags in Rechnung stellen, übernehmen wir diese für Sie bis zu einer maximalen Höhe von 150 EUR. Bitte reichen Sie uns hierzu eine Kopie der Gebührenabrechnung im Rahmen des Depotübertrags unter Angabe von ISIN und Stückzahl ein. Beim Übertrag von Wertpapieren aus dem Ausland können längere Bearbeitungszeiten entstehen.
Der Depotübertrag zulasten S Broker erfolgt häufig im Rahmen einer Depot- und Kontolöschung oder einer Depotumstellung.
Bei einer Übertragung sämtlicher Wertpapiere haben Sie die Möglichkeit, auch Ihre Verlustverrechnungstöpfe mit an das aufnehmende Depot zu übertragen.
Wenn die Verlusttöpfe nicht übertragen werden sollen oder können, so erfolgt bei vollständiger Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung zum Jahresende automatisch die Erstellung einer Verlustbescheinigung.
Bei internen Umstellungsprozessen erfolgt, solange Sie weiterhin bei uns Kunde sind, kein Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen, da die Verlustverrechnungstöpfe Ihnen als Person und nicht Ihrem Depot zugerechnet werden.
Hinweis: Der Depotübertrag zu Lasten des S Brokers wird von der empfangenden Bank veranlasst. Kontaktieren Sie diese bitte für Details, wie der Depotübertrag eingereicht wird.
Die Personen, auf die die Wertpapiere übertragen werden sollen, müssen ein neues Depot eröffnen oder haben ein bereits bestehendes Depot. Der interne Übertrag der Wertpapiere erfolgt nur nach einer eindeutigen Weisung. Nach dem Wertpapierübertrag wird je nach der eindeutigen Weisung entschieden, ob das abgebende Konto aufgelöst oder weiterhin beibehalten werden soll.
Wir berechnen Ihnen kein Entgelt für den Übertrag von Wertpapieren von einem anderen depotführenden Kreditinstitut auf Ihr S Broker-Depot. Eventuell anfallende fremde Spesen müssen wir leider weiterbelasten. Bitte beachten Sie, dass Ihnen Ihr derzeitiges depotführendes Kreditinstitut eventuell Spesen in Rechnung stellt.
Die Übertragung der Verlusttöpfe ist nur im Zusammenhang mit dem Übertrag des kompletten Depotbestandes möglich. Der Wunsch der Übertragung der Verlusttöpfe muss dem S Broker explizit angegeben werden.
Sie können aber erst dann davon Gebrauch machen, wenn alle unten stehenden Voraussetzungen zu einem Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen erfüllt sind.
Verlustverrechnungstöpfe dürfen an das aufnehmende Institut übertragen werden, wenn
- bei einem Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel Personenidentität vorliegt, d h.
- Einzeldepot von Person X nach Einzeldepot von Person X oder
- Gemeinschaftsdepot von Personen X,Y nach Gemeinschaftsdepot von Personen X, Y
- der Übertrag der Verlusttöpfe explizit beantragt wurde,
- der Antrag im zeitlichen Zusammenhang mit dem Depotübertrag gestellt wurde,
- alle Depotbestände übertragen wurden.
Der Übertrag verschiedener Töpfe an verschiedene Kreditinstitute ist möglich – aber nur an ein Institut, an das auch mindestens ein Stück übertragen wird.
Wenn die Verlusttöpfe nicht übertragen werden sollen oder können, so erfolgt bei vollständiger Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung zum Jahresende automatisch die Erstellung einer Verlustbescheinigung.
Nein. Die Depotlöschung wird durchgeführt, wenn der entsprechende Auftrag zum Löschen des Depots vorliegt.
Bei einem unentgeltlichen Depotübertrag werden die Wertpapiere mit den vorhandenen Einstandswerten übertragen. Bei einem entgeltlichen Übertrag würden die entsprechenden Steuern (Abgeltungssteuer) anfallen, da diese Art von Übertrag wie ein Verkauf gewertet wird.